Inklusion und Integration – die beiden Begriffe sind schon seit längerer Zeit in aller Munde. Sowohl in der Politik und im gesellschaftlichen Kontext als auch im pädagogischen Bereich findet man sie inzwischen regelmäßig. Obwohl sie sehr ähnlich klingen und auf den ersten Blick auch „irgendwie“ das Gleiche zu bedeuten scheinen, gibt es jedoch einen großen Unterschied zwischen Integration und Inklusion.
Die Unterschiede der beiden Ansätze und wie sie im pädagogischen Kontext genutzt werden, stehen im Mittelpunkt dieses Artikels.
Inhaltsverzeichnis
- Begriffe, die im Zusammenhang wichtig sind
- UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
- Unterschied zwischen Integration und Inklusion: Theorie und Praxis
- Spielanlagen und Inklusion – was ist zu beachten?
Begriffe, die im Zusammenhang wichtig sind:
- Exklusion
Ausschließen: „Bildungsfähige“ und „Bildungsunfähige“ werden gezielt voneinander getrennt. - Segregation
Aussondern: Eine Trennung erfolgt nach den jeweiligen Fähigkeiten und Eigenschaften. - Integration
Eingliedern: Unterschiedlich Befähigte werden gemeinsam, aber immer noch nebeneinander betrachtet. - Inklusion
Einschließen: Höchste Gemeinsamkeit, Strukturen werden den einzelnen Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst.
In Hinsicht auf den Unterschied zwischen Integration und Inklusion heißt dies in Kurzform:
Bei der Inklusion wird jeder individuelle Unterschied als normal betrachtet, es werden keine Unterteilungen vorgenommen. Inklusion reicht außerdem über den bloßen Aspekt einer Behinderung hinaus – sie gilt für alle Aspekte der Individualität. Bei der Integration werden Unterschiede wahrgenommen, jedoch soll die Trennung möglichst aufgehoben werden.
UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Vor allem die UN-Behindertenrechtskonvention, die sich für ein umfassendes Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt, zeigt auf, worum es in Zukunft gehen soll. Am 13. Dezember 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (CRPD) beschlossen. Nicht die bloße Integration von Menschen, die aufgrund einer Behinderung ausgegrenzt werden, ist das angestrebte Ziel, sondern allen Menschen die Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen – und das uneingeschränkt. Eine Behinderung sollte zudem nicht negativ verstanden werden. Für ein gemeinsames sowie gleichwertiges Leben aller Menschen ist es notwendig, dass sich die Gesellschaft an den Einzelnen mit Behinderung anpasst und nicht umgekehrt.
Unterschied zwischen Integration und Inklusion: Theorie und Praxis
Doch diese Theorie ist nicht unumstritten, vor allem, wenn es um den Bildungsbereich geht. Im Artikel 24 der Konvention garantieren Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, “ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen” und dass Kinder “nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden” (Artikel 24 Abs.2 a). Das heißt in der Theorie, dass das allgemeine Schulsystem jedem Kind zugänglich sein soll – ohne Ausnahme. Doch in der Praxis ist dieses Ziel dennoch oft schwer umzusetzen.
Der Unterschied zwischen Integration und Inklusion liegt darin, dass zum Beispiel in der schulischen Integration zwar Kinder mit Behinderungen in den Unterricht eingebunden sind – aber trotzdem nicht den gleichen Unterricht erhalten. Sie arbeiten deshalb eher nebeneinander und nicht gemeinsam. Über der Integration steht immer das Konzept „Wiederherstellung eines Ganzen“. In Deutschland wird dies seit gut 25 Jahren praktiziert, die Erfahrungswerte sind hoch. Bei der Integration sollen Kinder mit Behinderungen sich Fähigkeiten eher autodidaktisch durch Nachahmung beibringen. Innerhalb des schulischen Integrationsansatzes gibt es ebenfalls noch unterschiedliche Konzepte: zieldifferente (die Bildungsziele unterscheiden sich) sowie zielgleiche (alle streben das gleiche Bildungsziel an) Integration.
Spielanlagen und Inklusion – was ist zu beachten?
Die Relevanz von Inklusion auf Spielplätzen und -anlagen ist klar: Planer sollten deshalb Spielplätze schaffen, die für alle gleich zugänglich und auch benutzbar sind. Doch wie sollen Spielanlagen Inklusion berücksichtigen? Einige Ansätze:
- Nutzer des Spielplatzes an der Planung beteiligen
- Infrastrukturen beachten
- Barrierefreiheit unbedingt sichern
- Vielfältiges, ganzheitliches Angebot (nicht nur auf Geräte setzen)
- Perspektivwechsel sowie unterschiedliche Gesichtspunkte zulassen
- Spielgeräte, die gemeinsames Spiel fördern, bevorzugen
- „Universelles Design“ berücksichtigen
- Wichtige Kriterien beachten: Breite Nutzbarkeit, Flexibilität, intuitive Benutzung, Fehlertoleranz sowie geringer körperlicher Aufwand
Jedes Kind sollte den Spielplatz nutzen können, ob mit oder ohne Behinderung. Außerdem soll sich kein Kind ausgeschlossen fühlen, weil sein individueller Zustand es am Spielen hindert. Ein guter Impuls für dieses Umdenken ist auch die veränderte Formulierung: Früher sagte man, ein Mensch sei „behindert“, es wurde ihm gar die Menschlichkeit abgesprochen – denn er war nicht zuerst Mensch, sondern ein „Behinderter“. Jetzt ist der Mensch Mensch – und er (oder sie) hat eine Behinderung. Sie gehört dazu, definiert ihn aber nicht vollends. Und genauso sollte das Umfeld auch auf Menschen mit Behinderungen zugehen und eine Umgebung kreieren, die die jeweiligen Bedürfnisse wahrnimmt.
Mehr zum Thema Inklusion auf dem Spielplatz sowie tolle Beispiele für barrierefreie Spielgeräte finden Sie in unserem Blogbeitrag „Barrierefreie Spielgeräte: Inklusion auf dem Spielplatz“.
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