Spielplatzkontrolle ist Betreiberpflicht!

17. Juli 2019

Sandburgen bauen, Klettern, Rennen, über sich hinaus wachsen – ein Spielplatz bietet Kindern eine Welt, um sich auszuprobieren. Und wir Erwachsene sollten dafür sorgen, dass diese Welt Sicherheit, aber auch Herausforderungen und ein gewisses, kalkulierbares Risiko bietet. Durchdachte Planung sowie Gestaltung sind dafür maßgeblich, aber genauso wichtig ist eine regelmäßige Spielplatzkontrolle! Auf verwahrlosten Spielanlagen sollte kein Kind spielen. Nachlässige Betreiber setzen Kinder dadurch Gefahren aus. Das muss nicht sein.

Eine fachlich korrekte Inspektion, Wartung sowie Instandsetzung ist daher Betreiberpflicht und vermindert das Risiko gefährlicher Unfälle!

Inhaltsverzeichnis

Wer ist verantwortlich für die Spielplatzkontrolle?

Glassplitter im Fallschutz, morsche Holzkonstruktionen oder Fangstellen bergen eine große Verletzungsgefahr für spielende Kinder. Damit es dazu nicht kommt, legt die DIN EN 1176-7 in den allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen fest, dass der Hersteller Angaben zur Wartung und Instandhaltung machen muss. Dazu regelt die DIN EN 1176-7 Wartung und Betrieb sowie weitere Einzelheiten zu den 3 vorgeschriebenen Inspektionsarten.

Der Hersteller ist verantwortlich, dass die ausgelieferten Spielgeräte sicher sind und sicher aufgestellt werden können. Nach Aufstellung liegt die Verantwortung für den Erhalt der sicheren Spielplatzgeräte bei dem Betreiber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht.

Der Betreiber kann Inspektionen weiterdelegieren z. B. mit einer Dienstanweisung. Dennoch muss er sich davon überzeugen, dass das beauftragte Personal die erforderliche Sachkunde hat. Diese kann z. B. durch einen gültigen Nachweis zum qualifizierten Spielplatzprüfer DIN 79161 belegt werden.

Was Betreiber im Schadensfall beachten müssen:

  • Ein schadhaftes und dadurch gefährliches Gerät muss unverzüglich gegen eine Nutzung abgesichert werden. z. B. Schaukelsitze entfernen.
  • Reparaturen müssen, entsprechend der von Ihnen ausgehenden Gefahr, angemessen zeitnah erfolgen.
  • Der Abbau einzelner Spielanlagenelemente sollte nur nach Abstimmung mit dem Hersteller oder einem Sachverständigen erfolgen. So werden, neue Sicherheitsrisiken vermieden, z. B. durch veränderte Abstände oder Höhen.

Betreiber, die ihrer Instandhaltungspflicht nicht oder nur unzureichend nach kommen, riskieren nicht nur die Gesundheit der Spielenden, sondern auch einen Funktionsverlust der Spielgeräte.

Welche Aufgaben muss eine Spielplatzprüfung erfüllen?

Jedes Spielgerät verschleißt mit der Zeit. Sei es durch Bespielen, die Witterung oder gar durch Vandalismus. Deshalb sollten Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungsmaßnahmen und die Pflege für jeden Spielplatzbetreiber zum Alltag gehören. Ein Sicherheitsmanagement nach der europäischen Norm DIN EN 1176-7, ist notwendig.

Spielplatzkontrolle – die Inspektion

Die Inspektion dient dazu, den Ist-Zustand des Spielplatzes festzustellen und zu beurteilen. Die DIN EN 1176-7 legt dabei genau fest, welche Inspektionen regelmäßig durchgeführt werden müssen.

Dazu zählen folgende Spielplatzprüfungen:

  • die visuelle Routine-Inspektion
  • die operative Inspektion
  • die jährliche Hauptinspektion

Wie oft müssen die Spielplatz-Inspektionen durchgeführt werden?

Nach der DIN EN 1176 sollte ein Spielplatz in folgenden Abständen geprüft werden:

  • täglich: Sichtkontrolle auf Spielplätzen in sozialen Brennpunkten (visuelle Inspektion)
  • 1 x wöchentlich: Kontrolle der Spielplatzgeräte auf Schäden oder Auffälligkeiten durch den Betreiber oder einen Sachverständigen (visuelle Inspektion)
  • alle 1 bis 3 Monate: Spielplatzprüfung auf Geräteverschleiß. Achtung! Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers beachten (operative Inspektion)
  • 1 x jährlich: gründliche Prüfung von Standfestigkeit, Stabilität und vorgenommenen Reparaturen durch einen Fachmann, um die Betriebssicherheit zu gewähren (Hauptinspektion)

Die Spielplatzkontrolle – Pflege, Wartung und Instandhaltung

Wenn bei Sichtkontrollen oder anderen Inspektionen Handlungsbedarf festgestellt wird, dann sind entsprechende Wartungsarbeiten zu planen. Hier geht es darum Sicherheit wieder herzustellen und den Spielplatz langfristig zu erhalten. Dazu gehört das Reinigen, Nachfetten oder Nachbefestigen von Bauteilen, genauso wie der präventive Ersatz von Elementen, bevor sie zu weit verschlissen sind – bei Schaukelketten liegt die Verschleißgrenze bei ca. 30 % des Kettenquerschnitts.
Bei der Jahreshauptinspektion wird ergänzend auch Stabilität und Standfestigkeit der Spielanlage geprüft. Wir empfehlen für die Durchführung, qualifizierte Spielplatzprüfer nach der DIN 79161 zu beauftragen. Diese Experten kontrollieren auch ggf. vom Betreiber durchgeführte Reparaturen oder Umbauten.

Übrigens: Was man bei einem Wasserspielplatz hinsichtlich der Wasserqualität noch zusätzlich beachten muss, lesen Sie hier.

Eine Spielplatzprüfung will gelernt sein – der Beruf „Spielplatzprüfer“

Die Organisation von Sichtkontrollen und Funktionskontrollen sowie der Hauptinspektion obliegen dem Betreiber. Für die Hauptinspektion sollte im Sinne des 4-Augen-Prinzips ein anderer Fachmann betraut werden. Um eine solche Spielplatzkontrolle fachgemäß durchführen zu können, brauchen Betreiber oder deren Beauftragte die nötige Sachkunde. Nur so können sie Gefahrenquellen richtig erkennen, beurteilen und beheben. In Deutschland legt die DIN 79161 einen einheitlichen Qualitätsstandard für Ausbildung und Spielplatzprüfungen fest. In einem Seminar zum qualifizierten Spielplatzprüfer, zum Beispiel beim TÜV Süd, kann dieses spezifische Wissen erlernt werden. Oder man nimmt entsprechende Dienste von den Spielanlagenherstellern in Anspruch. Wir von eibe bieten unseren Kunden beispielsweise die Option an, unseren eibe Premiumservice zu nutzen, der Betreiber bestens bei den Pflichten rund um die Spielplatzinspektion und Wartung unterstützt.

Übrigens: Auch Giftpflanzen auf dem Spielplatz können eine Gefahrenquelle sein. Welche Pflanzen besonders giftig sind, erfahren Sie hier.

Fazit – Spielplatzkontrollen sind Pflicht

Spielplatzprüfungen schützen nicht vor allen Gefahren, aber Sie sind die Basis für den Nachweis der Verkehrssicherungspflicht bei Spielplatzgeräten.

Auch die beste Spielplatzkontrolle kann ein Restrisiko nicht ausschließen. Denn externe Faktoren schaffen mitunter Gefahren, die Spielplatzbetreiber nicht beeinflussen können. Oft sind Eltern für solche Risiken verantwortlich. Kinder, die auf dem Spielplatz Fahrradhelme tragen, laufen Gefahr, sich mit dem Helmgurt schlimmstenfalls zu strangulieren. Auch Kordeln oder Zugbänder im Halsbereich bergen ein Sicherheitsrisiko. Ein weiteres Problem sind übermäßig vorsorgliche Eltern, die Kinder z. B. auf Spielgeräte heben, die diese nicht allein erklimmen können. Dabei sind diese „Barrieren“ extra dafür gedacht, nur Kindern, die diese überwinden können, auch den Zugang zum Spielgerät zu gewähren. Allen anderen fehlen schlichtweg noch die Fähigkeiten, um das Gerät sicher zu bespielen.

Mehr zum Thema Spielplatzsicherheit gibt es in unseren Blogbeiträgen „Sicherheit von Fahrradhelmen“ und „Selbstwahrnehmung bei Kindern fördern„.

Auch interessant: Wussten Sie, dass ein Spielplatz ein wichtiger Aspekt von Stadtmarketing sein kann? Mehr dazu lesen Sie hier.

Bild: fatihhoca / Signature Kollektion / istockphoto.com

2 Kommentare zu "Spielplatzkontrolle ist Betreiberpflicht!"

  • Oliver Held
    23. Mai 2020 / 12:26

    Guten Tag,

    sie schreiben:
    Wie oft müssen die Spielplatz-Inspektionen durchgeführt werden?
    Nach der DIN EN 1176 sollte ein Spielplatz in folgenden Abständen geprüft werden:
    ….
    Was heißt das jetzt genau, „müssen“ die Inspektionen durchgeführt werden, oder „sollten“ die Inspektionen durchgeführt werden?
    Da besteht ja ein großer Unterschied. Und wer kann diese Inspektionen durchführen? Reicht es wenn ein Qualifizierter Spielplatzprüfer
    nach DIN 79161 sich den Platz einmal im Jahr anschaut, und die Sichtkontrollen/Spielplatzprüfung auf Geräteverschleiß von einer
    Fachkraft nach DIN EN 1176-7? Oder kann das auch alles ein z.B. nicht zertifizierter Gemeindearbeiter durchführen?
    Muss das ganze dokumentiert werden?

    Danke im voraus für Ihre Antworten

    • eibe
      24. Juni 2020 / 8:35

      Guten Tag Herr Held,

      bitte bedenken Sie, dass Kinder auf dem Spielplatz spielen und bei mangelnder Gerätekontrolle zu Schaden kommen könnten. Als Betreiber ist man verpflichtet die Spielplätze durch eine entsprechend qualifizierte Sachverständigen zu warten. Ein sicherer Nachweis über eine Qualifikation ist der „Qualifizierte Spielplatzprüfer“. Nachweise über eine gleichwertige Qualifikation sind selbstverständlich zugelassen. Die individuellen Wartungsintervalle der Spielgeräte sind vom Hersteller in der mitgelieferten Dokumentation zu nennen. Eine allgemein gültige Auskunft können wir daher nicht geben. Wir empfehlen, sämtliche Kontrollen zu dokumentieren, da die Aufzeichnungen im Zweifelsfall als Nachweis einer regelmäßigen Spielplatzwartung dienen.

      Beste Grüße aus Röttingen
      Ihr eibe Team

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